RICHTER. Rechtsanwälte

Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen.

Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat durch Urteil zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.

Nach § 288 Absatz 5 BGB hat dann der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des durch den Verzug entstehenden konkreten Schadens auch einen Anspruch auf die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.

Diese Pauschale ist auf den Schadensersatz dann anzurechnen, wenn der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

Bei der 40-Euro-Pauschale handele es sich um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen ist.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016 - 12 Sa 524/16